Allgemeine Geschäftsbedingungen


Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und
One Grand (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch Björn Cremer
Adresse: Langenstraße 57, 18439 Stralsund
Tel: 015229777652
E-Mail-Adresse: Info@One-Grand.de

Handelsregister: Stralsund
Handelsregisternummer: HB 20110
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE299777873
, nachfolgend Anbieter genannt, der Vertrag zustande.

1. Geltungsbereich

One Grand UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „One Grand“ genannt, erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages durch One Grand oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Parteien sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger.
Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, SMS, E-Mail zustande. Dabei stellen die dargestellten Angebote eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Kundenbestellung dar, dass der Anbieter dann annehmen kann.
Bei Bestellungen über Fernkommunikationsmittel (Telefon/E-Mail) umfasst der Bestellvorgang zum Vertragsschluss folgende Schritte:
Anruf bei der Bestellhotline / Übersendung der Bestellmail
evtl. Bestätigungsmail, dass Bestellung eingegangen ist
Mit der Zusendung der Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.

3. Vertragsgegenstand

Der jeweilige Gegenstand und Umfang der Lieferung / Leistung dieses Vertrages ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, wie sie auf dem Antrag / Bestellformular aufgeführt und mit diesem verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot von One Grand und/oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
Vertragsgegenstand bei Servern und Web-Hostings ist die Bereitstellung von Festplattenspeicher auf im Internet betriebenen Servern.
Vertragsgegenstand bei Domainnamen ist die im Auftrag des Kunden durchgeführte Registrierung und/oder Pflege von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen.
Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Vertragsgegenstand bei Webseiten: Der Kunde ist generell für den Inhalt seiner Webseiten verantwortlich, egal vom wem diese erstellt wurde.
Beim Hosting kann der Kunde später auf Wunsch in einen höheren Tarif desselben Leistungsangebotes wechseln. Ein Wechsel ist immer nur zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Die Bereitstellung und Berechnung des neuen Tarifes erfolgt dann ab dem nächsten abzurechnenden Zahlungszeitraum.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die Leistung wird nach dem ermessen von One Grand ausgeführt.

4. Lieferung / Leistungen, Leistungsumfang
One Grand erbringt die in den Leistungsangeboten beschriebenen Leistungen selbst oder durch Dritte. One Grand behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Voraussetzung für die Nutzung von Hosting und Housing Leistungen von One Grand ist auf Seiten des Kunden ein Internet-Zugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen.
One Grand behält sich eine aus technischen Gründen bedingte Änderung der IP-Adressen vor. Ein Anspruch des Kunden auf eine separate IP-Adresse pro Domain besteht nicht.
Wird  für einen Kundenauftrag bei einem Fremdanbieter, Fremdportal, Suchmaschinendienst oder ähnliches ein Kundenkonto, Eintrag oder Account  notwendig, so erfolgt die Anmeldung ohne weitere Rückfrage mit dem Kunden. Der Kunde akzeptiert damit automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters, One Grand ist von jeglichen Verpflichtungen ausgenommen und für nichts haftbar zu machen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die Leistung wird nach dem ermessen von One Grand ausgeführt.

5. Domainregistrierung

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domainnamen wird One Grand im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen NIC (Organisation zur Domainvergabe) lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der dann eingetragene Inhaber der Domain berechtigt und verpflichtet.
Der Kunde erkennt daher die Vergabebestimmungen der jeweiligen NIC an und erklärt sich mit ihnen einverstanden. Für Domainnamen unter der Top-Level-Domain (TLD) ‚de‘ sind die Vergabebestimmungen auf http://www.denic.de/domainrichtlinien.html und http://www.denic.de/domainbedingungen.html einzusehen. Für Domainnamen unter den TLDs ‚com‘, ’net‘, ‚org‘, ‚biz‘ und ‚info‘ sind die Richtlinien auf http://www.icann.org/udrp/udrp.htm einzusehen.
Spezielle Richtlinien für die sog. Sunrise-Periode (vgl. wunschdomain.de) sind auf http://www.afilias.info/faq/sunrise-challenge-policy.html einzusehen.
Die Daten zur Registrierung einer Domain werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die zuständige NIC weitergeleitet. One Grand hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss.
One Grand übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamen durch den Kunden beruhen, stellt der Kunde One Grand frei.
One Grand erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit von Domainnamen. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die zuständigen NIC (Organisation zur Domain-Vergabe) oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass One Grand hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
Der Kunde erklärt sich bereit, beim Wechsel des Betreuers einer Domain (Providerwechsel oder Konnektivitätskoordination), sowie Registrierung, Änderung oder Schließung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen (Domainschließungsantrag) beim Inhaber der Domain einzuholen und diese One Grand weiterzuleiten.
Einer Kündigung der Domain kann nur zugestimmt werden, wenn ein unterschriebener Domainschließungsantrag vorliegt. Der Domainschließungsantrag muss bei One Grand angefordert werden. Einer Kündigung vor Vertragsende kann nur zugestimmt werden, wenn der gesamte Rechnungsbetrag bis Vertragsende bei One Grand eingegangen ist.
Sollte One Grand vom Inhaber der Domain schriftlich aufgefordert werden, diese im Rahmen eines Providerwechsels oder einer Schließung freizugeben, so wird One Grand dies ohne weitere Abstimmung mit dem Kunden in die Wege leiten, sofern eine eindeutige Erklärung mit Unterschrift des Inhabers der Domain One Grand vorliegt.
Wird One Grand vom Kunden mit der Übernahme der Betreuung einer Domain beauftragt (Providerwechsel oder Konnektivitätskoordination – KK), so gilt folgendes:
Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Konnektivitätskoordination eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. One Grand wird daher in angemessenem Umfang versuchen, die KK erfolgreich durchzuführen. One Grand kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Übernahme der Domain übernehmen.
Für den Beginn der Abrechnung der Lieferung / Leistung ist der Tag der ersten Erfüllungshandlung relevant (z. B. Zusendung von Einrichtungsdaten, Bestätigung von Domainregistrierungen, Lieferung von Ware, etc.).
One Grand ist berechtigt in einem Zeitraum von 5 Jahren eine Preiserhöhung von maximal 5 % der vereinbarten Kosten vorzunehmen, ohne dass dafür eine schriftliche Mitteilung erfolgt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sollte es nach einem rechtsgültigen Auftrag zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. wegen nicht bereitgestellter Unterlagen usw. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragwertes zu begleichen bzw. die Leistung wird nach dem ermessen von One Grand ausgeführt.

6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung von One Grand gilt als akzeptiert wenn sie nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich reklamiert wird.
Der Kunde willigt ein, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Diese Lastschriftvereinbarung gilt für alle bei One Grand bestellten Domains.
Das monatliche Entgelt wird jeweils im voraus für den im Auftragsformular genannten Zeitraum eingezogen.
Sollte vom Kunden keine monatl. Abbuchung für Domains gewünscht werden, kann der Kunde auch eine Jahresrechnung erhalten, dies muss jedoch bei Vertragsabschluss angegeben werden. Der Rechnungsbetrag ist bei Rechnungsstellung und Beginn der Laufzeit sofort für das ganze Jahr fällig.
Einmalige Entgelte, wie zum Beispiel die Erstellungskosten der Homepage, Änderungen, Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung in Rechnung gestellt und müssen vom Kunden innerhalb 14 Tagen per Scheck oder Überweisung zur Einzahlung gebracht werden.
Rechnungsstellung erfolgt nach Auftragsausführung. Sollte die Auftragsausführung aus Gründen von Kundenseite (fehlende Unterlagen, kein Bedarf mehr, o. ä.) nicht zustande kommen, ist spätestens 3 Monate nach rechtsgültiger Auftragserteilung die volle Auftragssumme zu begleichen. Die Rechnungsbegleichung ist nicht abhängig von der Laufzeit eines Vertrages. Bei einer längeren Laufzeit, z. B. über mehrere Jahre, ist der Rechnungsbetrag trotzdem sofort fällig.

7. Zahlungsverzug

Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von One Grand den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5,00 Euro (netto) zu tragen.
Bei Rücklastschriften kann One Grand den Restbetrag der Rechnung zuzüglich der entstandenen Retourengebühren sofort zur Einforderung bringen, für das ganze Jahr im voraus.
Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig (egal um welchen Auftrag es sich handelt), kann One Grand die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen und dem Kunden den Zugang zum Server, sowie sämtliche auf seinem Host befindlichen Internet-Präsenzen bis zum Eingang des offenen Betrages für Abrufe Dritter sperren.
Setzt One Grand den Vertrag trotz Zahlungsverzugs des Kunden fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die One Grand unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe ist One Grand berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf die Zeit bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin und wird durch die ersparten Aufwendungen gemindert. Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 10 % per anum berechnet.

8. Vertragsdauer und –kündigung

Die Vertragsdauer und Kündigungfristen sind auf dem Auftragsformular zur Leistung geregelt. One Grand hat nur Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 1 Jahr, jedoch, nach Vereinbarung auch von 2 – 5 Jahren. Bei Verträgen mit automatischer Verlängerung richtet sich der Zeitraum der Verlängerung nach dem auf dem Vertrag festgesetzten Zeitraum, jedoch immer im mindestens 1 Jahr.
Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch One Grand gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen; ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße
nach Abmahnung durch One grand; eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für One Grand dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
Eine Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Einschreiben. Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder  E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Die Kündigung des Vertrages schließt automatisch eventuell mitbestellte Domains und Mehrleistungen ein, sofern der Kunde keine weiteren Hosting-Verträge mehr mit One Grand geschlossen hat, die die Nutzung der Domainnamen auf einem anderen Server aufrechterhält.
Domainnamen können auch unabhängig vom Vertrag über Hosting-Leistungen separat gekündigt werden (Schließung der Domain oder Providerwechsel). Siehe Absatz Domainkündigung.
Der zwischen den Parteien geschlossene Hosting-Vertrag bleibt hiervon unberührt. Der Antrag auf Schließung einer Domain bzw. die Einleitung des Vorgangs zum Providerwechsel bei NIC muss spätestens (2 Monate vor Vertragsende) bei One Grand eintreffen, andernfalls wird die Domain für den neuen Abrechnungszeitraum unabhängig von der Schließung bzw. dem Providerwechsel noch einmal berechnet. Die im voraus bezahlten Domainentgelte werden bei einer Kündigung nicht zurückerstattet.
Eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages ist möglich, die Leistung ist aber bis zum Ablauf der Vertrages zu bezahlen.

9. Veröffentlichte Inhalte, E-Mail Nutzung

Für den Inhalt der Webpräsenzen ist der Kunde selbst verantwortlich, One Grand übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht und keine Haftung für Bildmaterial zwecks Rechte Dritter. Für Bildmaterial, das nicht der Kunde übergeben hat, haftet derjenige, (z.B. freiberufliche Mitarbeiter, Handelsvertreter / Vermittler) der das Bildmaterial an One Grand abgegeben hat. Der Kunde sichert zu, dass er den Server nicht zur Speicherung oder Verbreitung rechts- und sittenwidrigen, insbesondere obszönen, erotischen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwenden wird. Der Kunde verpflichtet sich, mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent-, Urheber- oder andere Rechte Dritter zu verletzten.
Bei Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen ist One Grand berechtigt, die Aufnahme von Webseiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, den Host des Kunden sofort zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Massenmailings über den bereitgestellten Mailserver zu initiieren. Ebenso ist es dem Kunden untersagt, Nachrichten mit kommerzieller Werbung zu versenden, ohne von den eMail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein (Spamming, UCE)..
Bei Verstoß der Internet-Seiten oder der E-Mail-Nutzung des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber One Grand auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens.
Erstellt One Grand im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten oder der E-Mail-Nutzung des Kunden zurückgehen, frei.
Sofern Hosting Gegenstand des Vertrages ist, dürfen Downloads von Dateien nur nach Genehmigung durch One Grand auf den Seiten des Kunden angeboten werden. Der Server darf durch die Dateien, Skripte und Anwendungen des Kunden nicht überlastet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können, insbesondere dürfen Anwendungen wie Bannertausch, frei zugängliche Besucherzähler, Chatsysteme, Free-Mail Dienste o. ä nicht betrieben werden.
Des weiteren ist One Grand berechtigt, den virtuellen Host des Kunden auch rückwirkend nach dem aktuellen Volumentarif statt dem vereinbarten Pauschaltarif abzurechnen, wenn oben genannte Inhalte auf den Seiten des Kunden festgestellt werden oder die E-Mail-Nachrichten die maximale Größe überschreiten.
One grand ist berechtigt, die Log-Dateien (Logfiles wie access.log, error.log u. a.) der virtuellen Hosts in Monatsabständen auf 0 zurückzusetzen. Alte Logfiles werden dabei von One Grand nicht archiviert. Sofern der Kunde selbst für eine Archivierung sorgt, so darf die Sicherung der Log-Dateien nicht auf dem virtuellen Host stattfinden.
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
Dem Kunden ist bekannt, das Präsenzen mit Domain ohne separate IP Nummer auf dem Host nur mit Browsern angesprochen werden können, die den aktuellen HTTP-Spezifikationen entsprechen (z. B. Microsoft Internet-Explorer 3.0 und Netscape Navigator 2.0 oder die jeweils höheren Versionen).
One Grand übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Kunden in der Webpräsenz, es sei denn, One Grand kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt One Grand keine Haftung.
One Grand garantiert nicht die Eignung des Servers für eine bestimmte Anwendung oder eine bestimmte Software.
Der Kunde ist berechtigt, anderen Unternehmen und Organisationen Internet-Präsenzen auf dem Host einzurichten und zu betreiben.
Im Sinne des Vorgenannten ist der Kunde ebenfalls für die Drittpräsentationen (Veröffentlichungen) seiner Vertragspartner verantwortlich.
Die Haftung für Drittpräsentationen übernimmt in jedem Fall der Kunde.
Seit Anfang 2002 muss jede gewerbliche Homepage eine erweiterte „Anbieterkennzeichnung“ enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Der Kunde verpflichtet sich, One Grand die entsprechenden Unterlagen, Uid-Nr., Handelsregister… vorzulegen. One Grand übernimmt keine Haftung für Klagen, die durch fehlende oder unvollständige Anbieterkennung entstehen.

10. Serverbetrieb

Sofern dediziertes Hosting oder Housing Gegenstand des Vertrages ist und One Grand dem Kunden Administrator-Rechte (sog. root-Zugriff, root-Rechte) auf dem Server einräumt, obliegen dem Kunden die komplette Administration, Konfiguration sowie Software-Wartung und – Pflege des Servers.
Sofern die Funktionalität des Servers im Ganzen oder in Teilbereichen durch den Kunden, fremde Dritte oder Hardware-Defekte zerstört wird, stellt One Grand nur die ursprünglich bereitgestellte Initial-Installation des Servers her.
Dem Kunden ist bekannt, dass er keinen Zugang zu den Serverräumen von One Grand oder Drittanbietern erhält.
Für Ausfall der Server wegen höherer Gewalt (Krieg, Absturz von Flugobjekten…) oder Elementarschäden kann Oner Grand nicht haftbar gemacht werden.

11. Obliegenheiten des Kunden

Sämtliche Daten sind in jedem Fall vom Kunden geheim zu halten und keinem Dritten gegenüber zu nennen. Der Kunde verpflichtet sich, One Grand unverzüglich darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Daten bekannt sind.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von One Grand nutzen, haftet der Kunde gegenüber One Grand auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf virtuellen Hosts von One Grand abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede, auch nur kleinste eigenmächtige Veränderung an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Der Kunde trägt dieses Risiko allein.
Der Kunde wird One Grand unverzüglich über Änderungen seiner postalischen Anschrift, seiner eMail-Adresse, seiner Telefon- oder Faxnummer sowie gegebenenfalls eine Umfirmierung informieren.

12. Datenschutz- und Kontrollrechte

One Grand darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden – soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich – auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.
Eine weitergehende Nutzung der Bestandsdaten ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden nicht zulässig.
Der Kunde räumt One Grand das Recht ein, die vom Kunden über den Server eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn One Grand aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt.
One Grand weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.